» Das Registrierungsgesetz
§ 1 Registrierung und Datenerhebung (1) Jeder Mutant auf amerikanischem Boden wird verpflichtet, zur Unterstützung der öffentlichen Sicherheit sich bei der dafür vorgesehenen Behörde registrieren zu lassen. (2) Mutant nach diesem Gesetz ist:
Nr. 1: Jedes Wesen, das ein aktives X-Gen in sich trägt und daraus resultierend besondere Fähigkeiten erlangt, die Menschen nicht zu eigen ist und/oder Nr. 2: Jedes Wesen, das ein aktives X-Gen in sich trägt, das ihm ein nicht der menschlichen Norm entsprechendes Aussehen verleiht, sowie Nr. 3: Jeder vorherige Mensch, der auf Grund anderer körperlicher Veränderungen eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob er die Absicht hegt, der Allgemeinheit Schaden zuzufügen oder nicht.
(3) Bei der Registrierung erhobene Daten sind:
Nr. 1: Alter des zu registrierenden Mutanten bei erstmaligem Ausbruch der Mutation, soweit bekannt. Nr. 2: Voller Name, Alter, Geburtsdatum, sowie Wohnort des zu registrierenden Mutanten. Nr. 3: Art und Ausmaß der Mutation.
§ 2 Datenschutz (1) Die erhobenen Daten stehen folgenden Behörden zur Verfügung:
Nr. 1: Dem Gesundheitsamt zur Auswertung und Erhebung von gesundheitsrechtlich relevanten Daten. Nr. 2: Der amerikanischen Polizei als Datenbank zur Feststellung von Mutantenaktivität bei Verbrechen.
(2) Keinen Zugang zu den erhobenen Daten erhalten Privatpersonen, Konzerne und Behörden, die nicht der nationalen oder internationalen Sicherheit dienen. (3) Die Öffentlichkeit erhält keinen Zugang zur Datenbank an sich, kann aber im Einzelfall über einen Mutanten informiert werden, wenn dieser die öffentliche Sicherheit mit Hilfe seiner Mutation gefährdet. In diesem Falle wird die Art der Mutation der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Die Timeline
31.12.2013
Das Gesetz zur freiwilligen Registrierung wird verabschiedet. Januar 14 Registrierungstellen werden eingerichtet. Mutanten können sich freiwillig registrieren lassen.
15.05.2014
Die Registrierung für Mutanten ist ab sofort verpflichtend. Grund dafür ist die Ermordung des Präsidenten durch Mutanten. 31.05.2014 Die ordentliche Registrierungsfrist ist abgelaufen.
01.06.2014
Ein Sondereinsatzkommando macht Jagd auf nicht registrierte Mutanten. Eine Selbstanzeige und Registrierung ist weiterhin gegen eine relativ geringe Busse möglich
United States Army Special Forces Command (Mutant)
Kurz: SFCM Nach der Ermordung des Präsidenten wurde auf Verlangen des Kriesenkommites das Registrierungsgesetz für die sogenannten «Mutanten» zu einer rechtlichen Pflicht. Jeder «Mutant», der dieser Aufforderung nicht nachkommt, macht sich strafbar. Somit wurde eine weitere Brigade der United States Army Special Operations Command ins Leben gerufen: United States Army Special Forces Command (Mutant). Diese Spezialeinheit kümmert sich nicht nur um die Sicherheit innerhalb der Registrierungsbüros, sondern stellt auch Einheiten, die sich aktiv um straffällige Mutanten kümmert. Die SFCM agiert meist in Teams von 3-8 Leuten unter denen sich nicht selten selbst Mutanten finden. Noch braucht es Zeit bis die Teams wirklich eingespielt sind, doch schon heute besitzen sie eine erstaunliche Effizienz, wenn man bedenkt, wie kurzfristig diese Teams aus dem Boden gestampft wurden. Gesteuert wird die SFCM aus Washington, mit Unterstützung einer grossen Zentrale in New York.