» Notstand
[allgemeine Definition: Kommt es in einem bestimmten Gebiet aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr oder ähnlichem zu einer unüberschaubaren Lage, so kann der Notstand, auch Ausnahmezustand, ausgerufen werden. In der Regel hat dies dann zur Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich hält.]
HINWEIS
Wir bitten zu beachten, dass wir uns hiermit an europäischen Notstandsgesetzen orientieren und diese explizit für unser Forum und die entsprechende Story geschrieben werden. Damit distanzieren wir uns von möglichen Diskrepanzen zur realen Sachlage eines Notstands in den USA.
- Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis dürfen beschränkt werden, dass dagegen kein Rechtsweg gegeben ist, sondern eine allein parlamentarische Kontrolle stattfindet.
- Das Recht einer Person zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes darf auf Grundlage der Notstandsbedingungen eingeschränkt werden.
- Im Falle besonderer Härte wird neben der Polizei militärische Hilfe eingesetzt. (zum Beispiel zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der Grundordnung)
Ergänzende Gesetzgebungen und Verordnungen werden per Ankündigung ergänzt.